Wort davor: Kirchenpfahl

Kirchenpfleger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der ursprünglich für die bauliche Erhaltung des Kirchengebäudes, dann für die gesamten kirchlichen Vermögen zuständige, meist weltliche und vom städtischen Rat gewählte, im ländlichen Bereich von der Gemeinde gewählte oder vom Grundherrn eingesetzte Verwalter des Kirchenguts (III), der schließlich auch Aufsichtsfunktionen über die Kirchendiener ( I und II) wahrnimmt.

Wort danach: Kirch(en)pflicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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