Kirchenpatronat
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Erklärung:
späte Wortbildung zur Bezeichnung der Rechtsstellung des Kirchenpatrons (II).
vgl.
Kirch(en)lehen,
Kirchensatz (I).
Wort danach: Kirchenpension
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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