Wort davor: Kirchenpachtscheffel

Kirchenpatron
Wortklasse: Maskulinum

Kirchenpatron (I)
Erklärung: Schutzheiliger einer Kirche (I).

Kirchenpatron (II)
Erklärung: neuere Bezeichnung für den Kirchherrn (I), der das Wahl- oder Präsentationsrecht bei Besetzung der Pfarrstelle besitzt und besondere Ehrenrechte genießt (Ehrenvorrang, Kirchenstuhl, Kirchengebet, Trauergeläute, Begräbnis in der Kirche), andererseits zu bestimmten Unterhaltsleistungen (Kirchenbaulast usw.) verpflichtet ist.

Wort danach: Kirchenpatronat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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