Wort davor: Kirchenordination

Kirchenordnung
Wortklasse: Femininum

Kirchenordnung (I)
Erklärung: durch die kirchenrechtlich zuständige Stelle (im katholischen Bereich: Inhaber der Jurisdiktionsgewalt; im protestantischen Bereich: Landesherr, Stadtrat usw. unter Zuziehung von Sachverständigen) erlassene Rechtssatzung zur Regelung des kirchlichen Lebens.
vgl. Kirchenverordnung.

Kirchenordnung (I 1)
Erklärung: im protestantischen Bereich (häufig belegt, besonders in Sehling,EvKO.).

Kirchenordnung (I 2)
Erklärung: im katholischen Bereich (hier nicht so häufig belegt).
Kirchenordnung (II)
Erklärung: konkrete Regelung kirchlicher Angelegenheiten.
Kirchenordnung (III)
Erklärung: in Riga Stiftung zur Gewährung von Unterhaltsbeiträgen für Lehrer und Prediger und von Stipendien für Schüler.

Wort danach: Kirchenpacht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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