Wort davor: Kirchennemedesmann

Kirchner
Wortklasse: Maskulinum

Kirchner (I)
Erklärung: Kirchendiener (II), zB. Glöckner, Küster, Totengräber, Organist, Kantor, Schulmeister, fast ausschließlich in Mitteldeutschland und Franken.

Kirchner (II)
Erklärung: Kapitelangehöriger, der das Amt des custos innehat.

Wort danach: Kirchnerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten