Wort davor: Kirchmetze

Kirchenministerium
Wortklasse: Neutrum

Kirchenministerium (I)
Erklärung: wie Kirchendienst (I-III).

Kirchenministerium (II)
Erklärung: Gesamtheit der Kirchdiener ( I, auch II?) einer oder mehrerer Kirchengemeinden.

Wort danach: Kirchenmittel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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