Wort davor: Kirchmeßfladen
Kirchmeßgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ungebotenes Ding (B II) im Anschluß an die Kirchmesse (I).
vgl.
Kirchweihgericht.
- Belegtext:
alle iar uf montag nach trinitatis halten zentgraven und schöpfen zu A. ain sonder gericht, das kirchmeßgericht genannt
Datierung: 1532/40
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 117
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- Belegtext:
auff montag ... zu K. hern oder kirmissgericht gehalten, vnd sein domals die scheffen durch den schultheisen gemaendt, von sich zu thun, ob tag vnd zeit sei, das hern oder kirmissgericht
zu halten, vnd was staet oder gewonheit der kirmiss oder der hern gerechtigkeit sei
Datierung: 1557
Region/Autor/Textsorte:
Eifel
Fundstelle: GrW. II 618
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kirchmeßhüter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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