Wort davor: Kirchmess(en)huhn

Kirchmesse(n)pfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: an kirchlichem Grundbesitz haftende Abgabe, die jährlich wohl zur Zeit der Kirchmesse (I) zu entrichten ist.

Wort danach: Kirchmess(en)tag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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