Wort davor: Kirchmeieramt

Kirch(en)meister
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)meister (I)
Erklärung: Verwalter des örtlichen Kirchenvermögens und -inventars.
vgl. Kirchenmagister.

Kirch(en)meister (II)
Erklärung: Ältester in einer jüdischen Gemeinde.
Kirch(en)meister (III)
Erklärung: Baumeister beim Kirchenbau.

Wort danach: Kirchmeisterschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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