Wort davor: Kirch(en)mauer

Kirch(en)meier
Wortklasse: Maskulinum

Kirch(en)meier (I)
Erklärung: im alemannischen Sprachraum kirchlicher Vermögensverwalter; in Appenzell "meist nur ein untergeordneter Gehilfe des Bezügers der Kirchenzinse" SchweizId. IV 12.

Kirch(en)meier (II)
Erklärung: im norddeutschen Raum ein (meist mit Meierbrief ausgestatteter) Besitzer von Kirchengut (II).

Wort danach: Kirchmeieramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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