Kirchmangung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Grundwort entlehnt aus lateinisch mango, ae. mangere, ahd. mangaere, mengaere 'betrügerischer Händler', wohl nur ae.
auch die Verbform mangian (vgl. IEW. I 731 und Walde,WB.5 II 28), aber mit neutraler
Bedeutung, von daher Nominalbildung zu mangung 'Handel, Geschäft' ohne negativen Akzent (Bosw.-Toller 667; Clark Hall, Anglo-Sax.
Dictionary (1970) 229), so daß für Kirchmangung wohl die Bedeutung "Handel mit Kirchengut", "Handel mit der Kirche", nicht "verbotener Handel mit sakralem Gut, Simonie" anzunehmen ist.
Wort danach: Kirchmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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