Wort davor: Kirchenkonstitution

Kirch(en)konvent
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum

Kirch(en)konvent (I)
Erklärung: aus Mitgliedern der Kirchengemeinde (I) bestehendes kirchliches Verfassungsorgan mit Aufsichtsbefugnissen und Strafgewalt in Kirchenzuchtsachen, zum Teil auch Aufgaben in der Gebäude- und Wirtschaftsverwaltung.

Kirch(en)konvent (II)
Erklärung: Versammlung römisch-katholischer Würdenträger.
Kirch(en)konvent (III)
Erklärung: Synode einer evangelisch-reformierten Landeskirche.

Wort danach: Kirchenkopulation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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