Wort davor: Kirch(en)knecht

Kirchenkommissar
Wortklasse: Maskulinum

Kirchenkommissar (I)
Erklärung: geistlicher oder weltlicher Vertreter des Superintendenten oder Propstes in seiner Aufsichtsfunktion.

Kirchenkommissar (II)
Erklärung: Bevollmächtigter einer (Landes-) Kirche (III 4).

Wort danach: Kirchenkonsistorium

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