Wort davor: Kirchenkapital

Kirch(en)kasse
Wortklasse: Femininum

Kirch(en)kasse (I)
Erklärung: Behältnis, Kasse (I) zur Verwahrung von Kirchenkapital, Kirchenakten uä.

Kirch(en)kasse (II)
Erklärung: Gebäude oder Raum, in dem die Kirchenkasse (I) aufbewahrt wird.
Kirch(en)kasse (III)
Erklärung: die Amtsstelle, die die Kirchenkasse (I) verwaltet.
Kirch(en)kasse (IV)
Erklärung: Vermögensmasse, die von der Kirchenkasse (III) verwaltet wird.

Wort danach: Kirch(en)kast(en)

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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