Wort davor: Kirchenkapital
Kirch(en)kasse
Wortklasse: Femininum
Kirch(en)kasse (I)
Erklärung:
Behältnis, Kasse (I) zur Verwahrung von Kirchenkapital, Kirchenakten uä.
- Datierung: 1723
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 633
- Belegtext:
die kirchenkassa ist bei den pfarrern, jedoch haben zu selber auch zwei von der gemeinde hierzu erwählte kirchenväter ihren schlüssel
Datierung: Mitte 18. Jh.
Fundstelle: OstbairGrenzm. 7 (1965) 86
- Datierung: 1755
Fundstelle: NCCPruss. I 744
Faksimile
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Kirch(en)kasse (II)
Erklärung:
Gebäude oder Raum, in dem die Kirchenkasse (I) aufbewahrt wird.
- Belegtext:
wenn kirchen, staats- oder andre öffentliche cassen ... durch gewaltsames einsteigen oder erbrechen bestohlen werden, [erfolgt Strafverschärfung]
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 20 § 1177
Kirch(en)kasse (III)
Erklärung:
die Amtsstelle, die die Kirchenkasse (I) verwaltet.
Kirch(en)kasse (IV)
Erklärung:
Vermögensmasse, die von der Kirchenkasse (III) verwaltet wird.
Wort danach: Kirch(en)kast(en)
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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