Wort davor: Kirchenintraden

Kircheninventar(ium)
Wortklasse: Neutrum

Kircheninventar(ium) (I)
Erklärung: mit Beweiskraft versehenes Verzeichnis des kirchlichen Vermögens.

Kircheninventar(ium) (II)
Erklärung: Inbegriff der zum kirchlichen Vermögen gehörenden beweglichen Sachen.

Wort danach: Kirchenjura

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