Wort davor: Kirchhunne

Kirch(en)hut
Wortklasse: Femininum
Erklärung: mit der Grundherrschaft verbundenes Aufsichtsrecht in geistlichen Angelegenheiten.

Wort danach: Kirch(en)hüter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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