Wort davor: Kirchenhafer

Kirchenhauptmann, pl. Kirchenhauptleute
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: nur für Holstein belegte Bezeichnung für Kirchengeschworene.

Wort danach: Kirchenhebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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