Wort davor: Kirchgrið

Kirchengülte
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Abgabe an eine Kirche (II).
Wortbildungshinweis: zu 1Gülte (I).

Wort danach: Kirch(en)gut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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