Wort davor: Kirchengülte

Kirch(en)gut
Wortklasse: Neutrum

Kirch(en)gut (I)
Erklärung: der Kirche (II) gehörender, inb. dem Gottesdienst gewidmeter und dienender Gegenstand, res sacra.

Kirch(en)gut (II)
Erklärung: der Kirche (II) gehörendes Landgut.
Kirch(en)gut (III)
Erklärung: der Kirche (II) gehörende Vermögensmasse.
Kirch(en)gut (IV)
Erklärung: rechtssprichwörtlich.

Wort danach: Kirchengütergefälle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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