Wort davor: Kirchgetracht

Kirch(en)gewalt
Wortklasse: Femininum, tw. Maskulinum

Kirch(en)gewalt (I)

Kirch(en)gewalt (I 1)
Erklärung: Inbegriff der geistlichen Vollmacht und/oder der kirchenrechtlichen Leitungsbefugnis innerhalb einer Kirche (III), daneben auch Bezeichnung für die kaiserlichen und landesherrlichen Schutzherrschaft über die Kirche ( Kirchenvogtei).

Kirch(en)gewalt (I 2)
Erklärung: übertragen auf nichtchristliche Religionsgemeinschaft.
Kirch(en)gewalt (II)
Erklärung: die mit der Kirchengewalt (I) betraute Institution.
vgl. Kirchenregierung, Kirchenregiment.

Wort danach: Kirchengewicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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