Wort davor: Kirchgetracht
Kirch(en)gewalt
Wortklasse: Femininum, tw. Maskulinum
Kirch(en)gewalt (I)
Kirch(en)gewalt (I 1)
Erklärung:
Inbegriff der geistlichen Vollmacht und/oder der kirchenrechtlichen Leitungsbefugnis innerhalb einer Kirche (III), daneben
auch Bezeichnung für die kaiserlichen und landesherrlichen Schutzherrschaft über die Kirche ( Kirchenvogtei).
- Datierung: 1536
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 993
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das haben auch die alten veter der kirchen gewolt, das man beide schluessel gebrauchen solte, in dem sie die kirchengewalt in diese zwey teil abgeteilet haben, in potestatem ordinis
& potestatem iurisdictionis. der erste gewalt begreifft in sich das ampt der lere durch gottes wort vnd die ausspentung der sacramente, die andere gewaldt das ampt, eine disciplin zuerhalten durch zubinden
der suende vnd durch ausschliessen durch den bann alle, dio in offentlichen suenden beharren
Datierung: 1556
Erasmus Sarcerius, Von einer Disciplin ... (oO. 1556) fol. 90v.
- Belegtext:
benemen sie mir [Pfarrer] allen kirchgewalt; vnd die baurn ohn mein vorwissen bestellen ihnen kirchner vnd heiligenpfleger, wie sie wollen
Datierung: 1561
Fundstelle: BlWürtKG. 7 (1903) 186
- Belegtext:
durch diesen mantel [Pallium] wird ... plenitudo ecclesiasticae potestatis, die voellige kirchen-gewalt ... bedeutet
Datierung: 1723
Fundstelle: Staphorst,HambKG. I 1 S. 34
- Belegtext:
also üben sie [fürsten] ... alle kirchengewalt iure proprio aus
Datierung: 1744
Fundstelle: Baumgärtel,ErlJurFak. 54
- Belegtext:
das recht dieses alles [die gesellschaftliche erbauung und zubereitung zur seeligkeit] zu verordnen heißt die kirchengewalt ... die rechte, so in der kirchengewalt liegen, heißen collegialrechte
Datierung: 1760
Fundstelle: v.Mosheim,KirchR. 32 Anm.
- Datierung: 1760
Fundstelle: v.Mosheim,KirchR. 453
- Datierung: 1784
Fundstelle: Bonelli,Panisbriefe 19
- Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 29
- Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 61
- Belegtext:
das naechste recht der obersten kirchengewalt ist die bestellung der geistlichen gerichte
Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 63
Faksimile
- Belegtext:
das landesherrliche kirchenregiment ist die ausübung der kirchengewalt, dem landesherrn von den kirchen überlassen
Datierung: 1795
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 131
- Belegtext:
verkuenden wir ... kraft derjenigen kirchengewalt, die uns als evangelischem regenten ... zusteht ..., unsern willen
Datierung: 1797
Fundstelle: BadKirchInstr. 6
- Belegtext:
man bezeichnet ... die ausuebung der kirchengewalt durch den eigenthuemlichen namen des kirchenregiments, der kirchenregierung (regimen ecclesiae), ein ausdruck, der allerdings
auch der benennung des rechts als gewalt (potestas) entspricht, wie die ausuebung der hoechsten gewalt im staat die staatsregierung bildet
Datierung: 1799
Fundstelle: Wiese,KirchR. I 83
- Datierung: 1800
Fundstelle: RepRecht V 299
- Belegtext:
diese kirchengewalt ... drey hauptrechte begreife, das recht der gesetzgebung, das recht der oberaufsicht und eine vollziehende gewalt
Datierung: 1800
Fundstelle: Wiese,KirchR. II 3
- Datierung: 1818
Fundstelle: VerfBaiern I 20
- Belegtext:
kirchengewalt. ihre verordnungen unterliegen der genehmigung des staats ... sie ist in beziehung auf die evangelische kirche die staatsgewalt
Datierung: 1831
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. II 2 S. 470
- Datierung: 1831
Fundstelle: QStaatsR. 163
Kirch(en)gewalt (I 2)
Erklärung:
übertragen auf nichtchristliche Religionsgemeinschaft.
- Belegtext:
die kirchengewalt ueber die juden, mit allen ihren ausfluessen, war von jeher eine berechtigung des teutschen reichsadels
Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. I 3 S. 120
Kirch(en)gewalt (II)
Erklärung:
die mit der Kirchengewalt (I) betraute Institution.
vgl.
Kirchenregierung,
Kirchenregiment.
Wort danach: Kirchengewicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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