Wort davor: Kirchengesellschaft

Kirchengesetz
Wortklasse: Neutrum

Kirchengesetz (I)
Erklärung: von einer Kirche (III) oder in kirchlichen Angelegenheiten vom Staat erlassene, auch gewohnheitsrechtlich geltende Rechtsvorschrift.

Kirchengesetz (II)
Erklärung: übertragen auf andere Religionsgesellschaften.

Wort danach: Kirchgetracht

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