Wort davor: Kirchengesellschaft
Kirchengesetz
Wortklasse: Neutrum
Kirchengesetz (I)
Erklärung:
von einer Kirche (III) oder in kirchlichen Angelegenheiten vom Staat erlassene, auch gewohnheitsrechtlich geltende Rechtsvorschrift.
- Belegtext:
nöthige kirchengesetze - aus mittel des raths und zwölfen, die der stadt deputirten, nachdem solches vorgelesen, gehört, erwogen und approbirt und mit der stadt secreto confirmirt
Datierung: 1628
Fundstelle: Heppe,EvKiWestf. I 203
- Datierung: 1650
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Pistorius,Amön. IV 980
- Datierung: 1662
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. VI 754
- Datierung: 1721
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 1 S. 495
- Belegtext:
kirchen-gesetze sind gewise verordnungen, welche die protestirende reichs-staende krafft der hohen landes-obrigkeit in ansehung der religion machen oder bestaettigen
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 747
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die hoechste gewalt in der kirche haben und die macht, kirchen-gesetze zu geben, ausueben
Datierung: 1760
Fundstelle: v.Mosheim,KirchR. 140
- Datierung: 1768
Fundstelle: Josephinismus III 152
- Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,ReligVerf. 650
- Belegtext:
ehemals war nur auf vier verbrechen ... durch staats- und kirchengeseze die todesstrafe gesezt ...
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 107
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat I 81
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- Belegtext:
das recht, kirchengesetze des endzwecks der kirche wegen abzufassen, ist ein kirchliches kollegial recht. gesetze, deren grund die kirchengewalt ist, sind kirchengesotze in eigentlicher bedeutung
Datierung: 1795
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 115
- Belegtext:
ohne vorhergängige einsicht und genehmigung des landesherrn darf kein kirchengesetz bekannt gemacht werden
Datierung: 1795
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 175
- Datierung: 1799
Fundstelle: Runde,Beitr. I 83
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 350
- Datierung: 1809
Fundstelle: Hagemann,PractErört. V 90
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1822
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 412
- Belegtext:
von der staatsgewalt ... hängt die entscheidung der frage ab, in wie fern es zweckmäßig sey, die befolgung des kirchengesetzes auch durch bürgerliche strafgesetze zu erzwingen
Datierung: 1829
Fundstelle: Josephinismus V 366
Kirchengesetz (II)
Erklärung:
übertragen auf andere Religionsgesellschaften.
Wort danach: Kirchgetracht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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