Wort davor: Kirch(en)(ge)schworene
Kirchengesellschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
christliche Gemeinschaft, im Staatskirchenrecht insbesondere Preußens Konfessionsgemeinschaft mit öffentlicher Religionsübung.
- Belegtext:
kirchendisciplin, die ... in ausschliessung vom abendmahl und kirchen-gesellschaft bestehet
Datierung: 1709
Fundstelle: Titius,GeistlR. 530
Faksimile
- Belegtext:
religionsgesellschaften, welche sich zur öffentlichen feyer des gottesdienstes verbunden haben, werden kirchengesellschaften genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 11
- Belegtext:
die vom staate ausdrücklich aufgenommenen kirchengesellschaften haben die rechte privilegirter corporationen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 17
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 passim
- Belegtext:
sind die landesherren oberste schutzherren ihrer kirchengesellschaften und haben zugleich die oberste aufsicht über sie
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 79
- Datierung: 1803
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern III 186
Wort danach: Kirchengesetz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten