Wort davor: Kirch(en)(ge)schworene

Kirchengesellschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: christliche Gemeinschaft, im Staatskirchenrecht insbesondere Preußens Konfessionsgemeinschaft mit öffentlicher Religionsübung.

Wort danach: Kirchengesetz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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