Wort davor: Kirchengesatz

Kirch(en)(ge)schworene
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: aus der Kirche (III 1) gewähltes oder bestimmtes Gemeindemitglied, das bei der Verwaltung des Kirchengemeinde (I) tätig ist (Vermögens- und Personalverwaltung, Sendgericht) und vereidigt wird.
vgl. Kirchenschöffe, Kirchensender.
Wortbildungshinweis: zu Geschworene.

Wort danach: Kirchengesellschaft

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