Wort davor: Kirchengerücht

Kirchengesatz
Wortklasse: Neutrum

Kirchengesatz (I)
Erklärung: Patronatsrecht.
vgl. Kirchenpatronat, Kirchensatz.

Kirchengesatz (II)
Erklärung: wie Kirchengesetz.

Wort danach: Kirch(en)(ge)schworene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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