Kirchengerücht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
in der Kirche (I) erfolgende Bekanntmachung eines rechtserheblichen Vorgangs oder Zustands.
vgl.
Kirche (I 2),
Kirch(en)ruf.
Wortbildungshinweis: zu
Gerücht (IV).
Wort danach: Kirchengesatz
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