Wort davor: Kirch(en)gericht

Kirchengerücht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: in der Kirche (I) erfolgende Bekanntmachung eines rechtserheblichen Vorgangs oder Zustands.
vgl. Kirche (I 2), Kirch(en)ruf.
Wortbildungshinweis: zu Gerücht (IV).

Wort danach: Kirchengesatz

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