Wort davor: Kirchengemeinschaft

Kirchgenosse
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Teilhaber an den Rechten und Plichten einer kirchlichen Gemeinde, in der Schweiz insbes. auch die Ortsbürger.

Wort danach: Kirchgenossenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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