Wort davor: Kirch(en)gebot

Kirchengebühr
Wortklasse: Femininum

Kirchengebühr (I)
Erklärung: Gebühr (II 3) für die Inanspruchnahme einer kirchlichen Amtshandlung oder einer kirchlichen Einrichtung.

Kirchengebühr (II)
Erklärung: auf einem Grundstück lastende Abgabe an eine Kirche.
vgl. Kirchengebührnis.
Wortbildungshinweis: zu Gebühr (II 3).

Wort danach: Kirchengebührnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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