Kirchengebühr
Wortklasse: Femininum
Kirchengebühr (I)
Erklärung:
Gebühr (II 3) für die Inanspruchnahme einer kirchlichen Amtshandlung oder einer kirchlichen Einrichtung.
Wort danach: Kirchengebührnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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