Wort davor: kirchgängig
Kirchengebet
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
öffentliches Gebet (I) während des Gottesdienstes, in rechtl. hinsicht bedeutsam wegen des Einschlusses eines oder mehrerer Herrschaftsträger
(Landesherr, Kirchenpatron ua.) als Ausfluß des Herrschaftsrechts.
- Datierung: 1675
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 1239
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
wollen weder wir selbst noch unsere erben ... verlangen, daß für uns oder dieselbe in dem kirchengebet in specie gebetet werde
Datierung: 1721
Fundstelle: FrkBl. 7 (1955) 95
- Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 336
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 589
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 9 § 44
- Belegtext:
die verfuegung des trauer-gelaeuts und der trauer-ceremonien ist so wohl ein kennzeichen der landeshoheit als das oeffentliche kirchengebet
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Moser,NStaatsR. XIV 181
- Belegtext:
obgleich die kirchengebete der christen auf alle ... menschen ohne unterschied ... sich beziehn, ... so haben es doch der kayser, die reichsvicarien, die landesherren und sogar
die kirchenpatrone und gerichtsherren als ein vorrecht hergebracht, daß die prediger sie namentlich ... ins gebet einschließen muessen
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 141
- Belegtext:
nicht immer liegt eine anerkennung der staatshoheit in dem kirchengebet
Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 524
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 525
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- Datierung: 1819
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 483
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Kirchengebiet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten