Wort davor: kirchgängig

Kirchengebet
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: öffentliches Gebet (I) während des Gottesdienstes, in rechtl. hinsicht bedeutsam wegen des Einschlusses eines oder mehrerer Herrschaftsträger (Landesherr, Kirchenpatron ua.) als Ausfluß des Herrschaftsrechts.

Wort danach: Kirchengebiet

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