Wort davor: Kirchgang
kirchgängeln
Wortklasse: Verb
Erklärung:
den flämischen Kirchgang (II) halten.
- Belegtext:
sind ... durch mich ... als besitzern des erbschultheißen-amts und guths nach lang hergebrachten recht und gewohnheit die besitzer des riethlandes gekirchgaengelt worden
Datierung: 1690
Ann. d. Gesetzgebung ... in ... Sachsen 1 (1806) 187
Wort danach: kirchgängen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten