Wort davor: Kirchfrau

Kirchenfreiheit
Wortklasse: Femininum

Kirchenfreiheit (I)
Erklärung: Kirchenfrieden (I) und das daraus folgende Recht der Kirche zur Schutz- und Asylgewährung ( 1Freiung IV 2) gegen weltliche Verfolgung, auch der kirchliche Schutzbezirk ( Kirche I 3, Kirchenimmunität).
Wortbildungshinweis: zu 2Freiheit (III 6), 2Freiheit (VI).

Kirchenfreiheit (II)
Erklärung: staatlich anerkanntes beziehungsweise verliehenes (Vor-)Recht einer Kirche(ngemeinschaft) zu freier Religionsausübung.
Wortbildungshinweis: zu 2Freiheit (I).
Kirchenfreiheit (III)
Erklärung: Unabhängigkeit einzelner (römisch-katholischer) Kirchen (III 4) gegenüber der römischen Kurie.

Wort danach: Kirch(en)freiung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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