Wort davor: Kirchergericht

Kircherrecht
Wortklasse: Neutrum

Kircherrecht (I)
Erklärung: rechtl. Status des Kirchers (I) als vollberechtigten Mitglieds einer Kirchhöre mit den dazugehörigen Nutzungsrechten.

Kircherrecht (II)
Erklärung: bei dem Erwerb des Kircherrechts (I) zu leistende Einstandsgebühr.

Wort danach: Kirchersäckel

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