Wort davor: Kircherfall
Kirchergericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das von der Kirchhöre aus den Kirchern (I) bestellte Dorfgericht.
- Belegtext:
das kilcher- oder niedergericht soll in jeder kilchhöry insbesonderheit neben dem weibel, der dan anstatt des regier. landamans zu gericht sitzen soll,
mit sieben ehrlichen und unverlaumten männern besetzt werden
Datierung: 1635/1792
Fundstelle: SchweizId. VI 358
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Wort danach: Kircherrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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