Wort davor: Kirchenverfertiger

Kircher
Wortklasse: Maskulinum

Kircher (I)
Erklärung: vollberechtigter Angehöriger einer Kirchhöre.
vgl. Kirchgenosse.

Kircher (II)
Erklärung: Küster, Sakristan.

Wort danach: Kircheralpe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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