Wort davor: Kirchenbank
Kirch(en)bann
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
in d. Bed. II auch n.
Kirch(en)bann (I)
Erklärung:
wie 1Bann (V), aber erst seit dem 16. Jh. in den Quellen begegnend, vorwiegend im evangelischen Bereich gebräuchlich zur Bezeichnung
des Ausschlusses vom Abendmahl oder aus der Gemeinde (kleiner und großer Kirchbann), daneben Bezeichnung für die katholische Exkommunikation und den Judenbann
(vgl. 1Bann (V) aE., judenbännig); mitunter über ganze Gebietskörperschaften verhängt.
vgl.
Buße (V),
Gottesbann,
Kirch(en)buße,
Kirchenstrafe.
- Belegtext:
in dem gebrauch des kirchenbanns muß man die diener nicht mehr denn die ganze gemeine sparen
Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 658
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1687
Fundstelle: KircheGrafschMark I 35
- Belegtext:
alldieweilen dieser grosse kirchen-bann der gantzen gemeine oder vielmehr dem praesidirenden presbyterio und kirchen-raht zustehet, so solle von demselben damit als mit einer schweren
erschrecklichen kirchen-straffe gantz vorsichtig ... verfahren ... werden
Datierung: 1687
Fundstelle: KircheGrafschMark I 391
- Datierung: 1699
Koenigs Christians des Fuenfften Daensches Gesetz ... (Kopenhagen 1699) II 18
- Datierung: 1709
Fundstelle: Titius,GeistlR. 365
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- Belegtext:
kirchen-bann oder kirchen-zensur ... ist ... eine ausschluessung von dem heiligen abendmahle und von der gantzen kirche
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 740
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
zog er sich und dem gantzen reich einen siebenjaehrigen kirchen-bann auf den hals
Datierung: 1741
Fundstelle: Pontoppidan,DänemKHist. II 37
- Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,StaatsR. VII 87
- Belegtext:
der kirchenbann, es mag der große oder kleinere sein, würket an einigen orten so viel, daß der gebannete kein öffentliches amt zu führen ... vermag
Datierung: 1744
Fundstelle: Baumgärtel,ErlJurFak. 53
- Belegtext:
banni autem vocabulum in antiquis monumentis aliquando denotat ... mulctam & proscriptionem (hincirbann, mezibann, reichsbann, kirchenbann)
Datierung: vor 1745
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV Praef. 192 Anm.
- Belegtext:
von befestigung der [völkerrechtl.] friedensschlüsse ... durch androhung des kirchenbannes
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 363
- Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 511
- Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 513
- Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 443
- Datierung: 1823
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 233
- Belegtext:
dieser vorstand [e. jüdischen Gemeinde] besorgt die kirchenzucht, zu welchem endzwecke ihm ein kleines strafrecht, nicht aber kirchenbann zusteht
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 577
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kirch(en)bann (II)
Erklärung:
Kirchspiel.
Wortbildungshinweis: zu
1Bann (VII).
Wort danach: kirchbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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