Wort davor: Kirchenbaurecht

Kirchenbaurente
Wortklasse: Femininum
Erklärung: einer Kirche (II) zustehende Rente.
vgl. Kirch(en)baumeister (II).

Wort danach: Kirchenbauverwalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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