Wort davor: Kindtauf(s)ordnung
Kind(s)teil, Kinderteil
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Erbanteil eines Kindes.
- Belegtext:
e converso dominus P. post obitum saum premonstravit J. de R. talem partem, que ipsum continget in hereditate sua, que dicitur kindesdel
Datierung: 1262
Fundstelle: MecklUB. II nr. 954
- Belegtext:
wen man die ersten eylff schok bezalt, so solde die helfte der kinderteil ledig sin
Datierung: 1364
Fundstelle: HMeißenUB. II 61
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
syns kyntzdeil an dem erve
Datierung: 1378
Fundstelle: Wasserschleben,RQ. 167
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- Belegtext:
kamen man unde wip czusampne unde zcugen kindere, or iczlich had eynen kindisteil an des andern guten
Datierung: 1420
Fundstelle: JenaUB. II 55
- Datierung: 1421
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 77
- Datierung: 1475
Fundstelle: RoermondHoofdger. 181
- Belegtext:
wenn dann die kindere oder ire frunde von iren wegen eyner teylung gesönnent, oder vatter oder muoter geteilt haben wöltent, so solten sie einen kindsteil nemen
Datierung: 1482
Fundstelle: ZGO.2 3 (1888) 142
- Belegtext:
so er aber verschiedt an ein gescheft und ließ eins ader zwei kinder, ßo ruegen wir der muetter den dritten teil; ßo aber der kinder mer wern dan zwei, ßo ruegen wir der mutter kindesteil
Datierung: 1536
Fundstelle: MittDBöhm. 15 (1877) 179
- Belegtext:
van sinem wolgewunnen gude ... mach ehner ... wol geven thor kercken ..., idoch wo kinder vorhanden weren, dath densulven ehr kinderdeel blive
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) 206
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1577
Fundstelle: DrentheGoorspr. I 418
- Fundstelle: FrankfRef. 1578 III 4 § 2
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Walldürn 272
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- Datierung: 1626
Fundstelle: Arnold,Eßlingen 214
- Belegtext:
weren aber der ... kinder ueber viere, soll die ehewirtin nur einen kindestheil haben
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 193
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- Belegtext:
die eltern ... sind ... schuldig, daß sie ihren kindern ihren zugehörigen kindertheil frei lassen
Datierung: um 1700
Fundstelle: Seestern-Pauly 66
- Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 81
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- Fundstelle: BernGS. 1762 fol. 149
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 631
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- in Google Books
- Datierung: 1778
Fundstelle: Pütter,BeitrStaatsR. II 338
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- digitalisiert von der UB Bielefeld
- Belegtext:
eine volle gleichhaltung zwisehen diesen [Kindern aus erster Ehe] und den kindern zweiter ehe nach den koepfen, wobei auch der stiefvater oder mutter fuer sich einen kindstheil
erhaelt, [wird] beobachtet
Datierung: 1789
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. II 62
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1810
Fundstelle: SammlBadStBl. I 974
Wort danach: Kinderteilung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten