Wort davor: Kindssorger

Kindtaufensteuer
Wortklasse: Femininum
Erklärung: außerordentliche Steuer aus Anlaß der Taufe eines Kindes des Landesherrn.

Wort danach: Kindtauf(s)ordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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