Wort davor: Kind(s)pfleger

Kinderpflegschaft, Kindspflegschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Verwaltung des Vermögens unmündiger Kinder durch (amtlich bestellte) Vormünder.

Wort danach: Kinderpfründe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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