Kinderpfennig, Kindspfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Gebühr, die von dem Sohn oder Schwiegersohn eines Zunftmitglieds bei der Aufnahme in die Zunft zu entrichten ist.
Wort danach: Kindspflege
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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