Wort davor: Kindmage

Kindermord
Wortklasse: Maskulinum
vgl. Kindverderben, Kindervertun, Kindsvertuung.

Kindermord (I)
Erklärung: Tötung eines Kindes durch die (uneheliche) Mutter unmittelbar nach der Geburt (infanticidium); urspr. in der Bestrafung dem Verwandtenmord gleichgestellt (Pfählen oder Säcken), im 18. Jh. gemildert zur Hinrichtung mit dem Schwert, wobei in der Praxis meist zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wird.

Kindermord (II)
Erklärung: Tötung eines Kindes durch Eltern oder ein Elternteil (parricidium).

Wort danach: Kindermörder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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