Wort davor: Kindskindskindskind

Kindknechtlehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: auch in der weiblichen Linie vererbliches Lehen.
vgl. Knecht(e)lehen.

Wort danach: Kinderkost

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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