Wort davor: Kinderhaus

Kindheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: der rechtlich (jeweils unterschiedlich) bestimmte erste oder zweite Lebensabschnitt eines Kindes (I).

Wort danach: Kindsjahre

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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