Wort davor: Kindsgeteilte
Kindergut, Kindsgut
Wortklasse: Neutrum
Kindergut (I)
Erklärung:
wie Kindergeld (I).
- Datierung: 1557
Fundstelle: PractHofHoll. 99
- Belegtext:
ein flämisch gut [ist] ein kindergut ..., von welchem nach absterben eines theils eltern den kindern ihre legitima und gebühr ohne allen verzug und ausflucht sollen gefolget werden
Datierung: 1600
Fundstelle: Michelsen,Rdm. 166
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- Belegtext:
[aus dem Vermögen des Schuldners] solle die collocier- und außtheilung in folgende ordnungen geschehen. ... die dritte claß. ... drittens. das kindergut,
welches namblich des schuldners kinderen von müterlichem gut oder anderstwoher gebühret und er alß vatter in verwahrung oder verwaltung gehabt oder auch durch einen ordentlichen außkauf zu gewisser zeit den kinderen zu geben versprochen hatt
Datierung: 1694
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 639
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- Datierung: 1719
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 807 (nr. 463, 172)
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- Belegtext:
[Übschr.:] elterlicher nießbrauch der kindergueter
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 185
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1810
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1074
- Datierung: 1818
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VI 90
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
so solle derjenige ehegat, welcher die legitimam zu geben oder das ererbte kinder-gueth unter seiner verwaltung hat, mittels der vormerckhung ... die sicherheit verschafen
Fundstelle: Chorinsky 190
Kindergut (II)
Erklärung:
Rechtssprichwort.
Wort danach: Kinderhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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