Kinderfall
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Abgabe bei dem Tod eines von mehreren Gesamthandsberechtigten an einem verliehenen Gut.
Wort danach: Kindgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten