Kinderdienst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
auf drei Jahre begrenzte Arbeitspflicht der Kinder von Untertanen für die Herrschaft gegen Entlohnung und bei Freistellung der in der elterlichen Wirtschaft benötigten Kinder.
Wort danach: Kindelbett
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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