Wort davor: Kindsbrot
Kinderbuch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von Amts wegen geführtes Buch über das Vermögen unmündiger Kinder und darauf bezügliche, aber auch andere Verträge.
- Belegtext:
der stad kinderbuch
Datierung: 1560
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 360
- Belegtext:
wann ehebredungen geschehen, werden dieselben entweder verrecesset oder ins kinder-buch geschrieben
Datierung: 1589
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Westphalen,Mon. I 2070
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
wenn kinder erster und anderer ehe verhanden, haben unsere vorfahren ein kinder-buch verordnet, darinne vaeterliche und mütterliche aussprüche verschrieben werden
Datierung: 1589
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Westphalen,Mon. I 2070
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
ein jeder vormund [soll] ... auch sonsten seine geleistete rechnungen in das unmuendige kinder-buch eintragen laßen
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 184
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- Datierung: 1673
Fundstelle: CCPrut. II 271
- Datierung: 1678
Fundstelle: BautzenStat. 25
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Wort danach: Kindsbürgergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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