Kinderbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Schuldurkunde für einen unmündigen Gläubiger, die mit verlängerter Vollstreckbarkeit (zwei Jahre nach dem Mündigwerden) ausgestattet ist.
Wort danach: Kindsbrot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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