Wort davor: Kindbede

Kindbett
Wortklasse: Neutrum, auch Femininum
vgl. Kindelbett, Kinderrecht.

Kindbett (I)
Erklärung: sechs Wochen dauernde Zeit nach der Entbindung, während derer die Kindbetterin und ihre Familie besonderen Schutz genießt und ganz oder teilweise von Frondiensten und Abgaben befreit ist.

Kindbett (II)
Erklärung: Festlichkeit und Gastmahl anläßlich des ersten Kirchgangs der Kindbetterin, meist mit der Kindstaufe verbunden oder als Ersatz für die Kindbetterin abgehalten, wenn sie am Kindstaufschmaus nicht teilgenommen hat; polizeilich ist das Kindbett seit dem MA. immer wieder, doch vergeblich, im Umfang eingeschränkt oder ganz verboten worden.
vgl. Kindtauf(s)ordnung.

Wort danach: Kindbetterhuhn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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