Wort davor: Keule
Keuler, Keulner
Wortklasse: Maskulinum
Keuler (I)
Erklärung:
nicht der Zunft angehörender Fleischer.
sprachliche Erläuterung:
zu Keule Tierschlegel.
- Belegtext:
dy keuler uffem lande pflegen ... fur den rath zugehen und umb gunst, das sy hereyn schlachten mochten, zubitten
Datierung: 1534
Fundstelle: NLausMag. 71 (1895) 30
- Datierung: 1548
Fundstelle: KamenzUB. 324
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
die keuler oder andere gemeine schlächtiger, so nicht zechenmessig seindt
Datierung: 1599
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: ZDPhil. 59 (1935) 121
- Belegtext:
viel störer und pfuscher oder sogenannte käuler
Datierung: 1665
Fundstelle: StArchBresl.
Keuler (II)
Erklärung:
Feldhüter.
Wortbildungshinweis: zu
Keule (II).
Wort danach: Keulmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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