Wort davor: Kettenbuch

Kettengeld
Wortklasse: Neutrum

Kettengeld (I)
Erklärung: Geldsumme an Stelle des Schmucks, die die Ehefrau frei vererben kann.

Kettengeld (II)
Erklärung: seit den 30er Jahren des 17. Jh. erhobener Zuschlag zum ostpreußischen Seezoll.

Wort danach: Kettenlänge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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